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Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Praxisangebot
Ich biete Psychotherapie für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr im Einzel- oder Gruppensetting an.
Beginnt die Therapie vor dem 21. Geburtstag, kann sie auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden.
Behandlungs-
spektrum
Therapeutische Leistungen
In der Entwicklung eines jeden Kindes kann es zu Auffälligkeiten und Verunsicherungen kommen. Eltern stellen sich dann häufig die Frage, ob es sich dabei lediglich um eine Phase in der Entwicklung oder um eine behandlungsbedürftige Erkrankung handelt.
Kinder können ihre inneren Konflikte häufig nicht mitteilen. Oft sind ihnen die Konflikte nicht einmal bewusst. Verhalten, das problematisch erscheint, ist häufig Ausdruck des kindlichen Versuches, mit Belastungen umzugehen und seelische Konflikte zu lösen.
In der Elternsprechstunde bietet sich die Möglichkeit, über die Sorgen und die Schwierigkeiten des Kindes zu sprechen und gemeinsam zu ergründen, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. In den anschließenden „Probesitzungen“ können sich Kind, Eltern und Therapeutin näher kennenlernen. Nach einer ausführlichen Diagnostik entscheiden wir gemeinsam, welche Form der Behandlung für Sie und Ihr Kind hilfreich ist.
Im therapeutischen Prozess erhält das Kind Raum für das bewusste Erleben und Zulassen seiner Gefühle. Der Zugang zur Psyche erfolgt häufig über das Spiel, in dem das Kind seine unbewussten Konflikte ausdrückt, die dann gemeinsam mit mir als Therapeutin aufgegriffen und bearbeitet werden können.
Die Einbeziehung der Bezugspersonen, die Aufmerksamkeit auf Interaktionsmuster und die Familiendynamik stellen weitere Aspekte der therapeutischen Arbeit dar.
Manchmal gibt es Phasen im Leben, in denen man sich selbst nicht versteht. Oder man hat das Gefühl, sich niemandem anvertrauen zu können.
Gefühle und Gedanken, aber auch Handlungen, die unverständlich erscheinen und nicht – oder nur schwer – mitgeteilt werden können, sind oftmals Ausdruck seelischer Konflikte. Das kann das Leben junger Menschen stark belasten.
Gerade in der Behandlung von Jugendlichen ist es wichtig, einen Raum zu schaffen, in dem Psychotherapie weitestgehend unabhängig von den Eltern stattfinden kann. Im therapeutischen Prozess erfahren Jugendliche einen geschützten Raum. Der ermöglicht es, erlebte Belastungen darzustellen und unbewusste Konflikte abzubauen. Der Zugang zur Psyche erfolgt vorwiegend über das Gespräch.
Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können sich selbst entscheiden, ob sie eine Psychotherapie aufnehmen wollen oder nicht. Die Aufnahme erfolgt eigenständig oder gemeinsam mit den Eltern.
Nach einem Erstgespräch und einer Phase des Kennenlernens, wird gemeinsam über die Notwendigkeit und die Form der Behandlung entschieden.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.
Behandlungs-
kosten
In der Praxis Gößlinghoff werden Patient:innen aller Krankenkassen sowie Privat-Patient:innen behandelt.
Privat Versicherte
Eine Psychotherapie wird grundsätzlich auch von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. In welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die im Rahmen der Psychotherapie anfallenden Kosten übernimmt, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich bei Ihrer Kasse erkundigen, welche Kosten bei Aufnahme einer Psychotherapie übernommen werden. Die Höhe des Honorars richtet sich bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für die Abrechnung mit gesetzlichen Versicherungen benötige ich lediglich – 1x pro Quartal – Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Selbstzahlende
Aus unterschiedlichen Gründen kann der Wunsch entstehen, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen, z.B. wenn man es vermeiden möchte, dass die therapeutische Behandlung bei der Krankenkasse vermerkt wird. In diesem Fall spielt das Prozedere von Antragsstellung und Bewilligung für Sie keine Rolle, die Kosten werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Fragen & Antworten
Warum Therapie?
Kinder und Jugendliche können – ebenso wie Erwachsene – in Situationen geraten, aus denen sie weder allein noch durch die Unterstützung ihres sozialen Umfeldes wieder herausfinden. Typische Anliegen sind z.B. anhaltende Niedergeschlagenheit, Stimmungsschwankungen, Selbstwertprobleme, sozialer Rückzug, selbstverletzendes Verhalten oder Selbstmordgedanken. Aber auch aggressives Verhalten, Schulprobleme, Ängste oder immer wiederkehrende, quälende Gedanken und Handlungen, sowie körperliche Beschwerden ohne organischen Befund, Schlafstörungen und Essstörungen können Gründe sein, psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wer kann eine Therapie in Anspruch nehmen?
Eine psychotherapeutische Unterstützung kann jeder auch ohne eine Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt in Anspruch nehmen. Ab dem 15. Lebensjahr ist die Beantragung einer Psychotherapie auch ohne die Einwilligung der Bezugsperson möglich.
Wie beginnen?
In der Regel erfolgt der Erstkontakt per Telefon. Die Symptomatik wird kurz geschildert und erste Daten werden erfasst. Möglichst zeitnah wird dann ein Erstgespräch vereinbart, in dem auch Unterstützungsmöglichkeiten bis Behandlungsbeginn geklärt werden.
Wie läuft eine Behandlung ab?
Nach Anmeldung und Terminvereinbarung finden zunächst psychotherapeutische Sprechstunden statt. Die sollen die Frage klären, ob der Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht und somit eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Anschließend finden Probesitzungen, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Und zwar um herauszufinden, ob sich sowohl das Kind bzw. der/die Jugendliche, als auch die Bezugspersonen eine Zusammenarbeit mit der Psychotherapeutin vorstellen können. Danach kann entschieden werden, ob eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden soll. Wird diese bewilligt, so kann die Psychotherapie entweder in Form einer Kurzzeittherapie (i.d.R. 12-24 Sitzungen) oder einer Langzeittherapie (i.d.R. 70-90 Sitzungen) erfolgen.
Eine Einzeltherapiestunde umfasst normalerweise 50 Minuten, eine Gruppentherapie-Sitzung 100 Minuten.